Unsere Leistungen

Bauzustandsgutachten
nach WEG §37 Abs. 4

Objektive Beurteilung des Bauzustands aller allgemeinen Teile einer Liegenschaft – gesetzlich vorgeschrieben beim Verkauf von Eigentumswohnungen aus einem Bestandsobjekt.

Was ist ein Bauzustandsgutachten?

Transparenz für Käufer und Eigentümer

Ein Bauzustandsgutachten dokumentiert den aktuellen Zustand aller allgemeinen Teile einer Liegenschaft – also des Hauses als Ganzes: Dach, Fassade, Keller, Stiegenhaus, Leitungen und Gemeinschaftsanlagen. Nicht betroffen sind die einzelnen Wohnungen.

Das Gutachten zeigt auf, mit welchen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen kurz-, mittel- und langfristig zu rechnen ist. So weiß ein Käufer einer Eigentumswohnung von Anfang an, in welchem Zustand sich das Haus befindet und welche Kosten auf die Eigentümergemeinschaft zukommen könnten.

Verkauf aus einem Zinshaus
Erstmalige Parifizierung
Begründung von Wohnungseigentum
Gesetzliche Pflicht nach WEG §37
Kombination mit Nutzwertgutachten
Altbau-Verkauf an Dritte
Schaffung von Eigentumswohnungen
Absicherung für Käufer & Verkäufer

„Das Bauzustandsgutachten schützt Käufer vor unerwarteten Folgekosten und gibt Verkäufern Rechtssicherheit. Es ist ein zentrales Instrument der Transparenz beim Immobilienkauf."

SV Ing. Rainer Reichel, allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Gesetzliche Grundlage: WEG §37 Abs. 4

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 verpflichtet Eigentümer beim Verkauf von Wohnungen aus einem Bestandsobjekt zur Vorlage eines aktuellen Bauzustandsgutachtens. Es ist gemeinsam mit dem Nutzwertgutachten Pflichtbestandteil des Kaufvorgangs.

Das Gutachten muss von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt werden und den Zustand der allgemeinen Teile zum Zeitpunkt der Begutachtung objektiv abbilden.

  • Gesetzlich vorgeschrieben nach WEG §37 Abs. 4
  • Pflicht bei Verkauf aus Zinshäusern
  • Immer in Kombination mit Nutzwertgutachten
  • Erstellt von beeideten Sachverständigen
  • Schutz für Käufer und Verkäufer
Gutachten anfragen
So läuft es ab

Von der Besichtigung zur Zustandsprognose

01

Besichtigung

Systematische Begehung aller allgemeinen Teile: Dach, Fassade, Keller, Stiegenhaus, Leitungen und Gemeinschaftsanlagen. Fotodokumentation aller Befunde.

02

Befundung

Technische Bewertung des Ist-Zustands aller Bauelemente und Anlagen. Einschätzung von Schäden, Mängeln und dem verbleibenden Nutzungsalter.

03

Prognose

Klare Aufgliederung der erwarteten Instandhaltungsmaßnahmen in drei Zeithorizonte: kurzfristig (0–3 J.), mittelfristig (3–10 J.) und langfristig (10+ J.).

Warum SSB?

Objektiv, vollständig und rechtssicher

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Bauzustandsgutachten, die den gesetzlichen Anforderungen des WEG vollständig entsprechen. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Bauwesen und jährlich hunderten Projekten verfügen wir über das nötige Fachwissen, um den Zustand Ihres Objekts präzise zu beurteilen.

Was wird begutachtet?

Allgemeine Teile der Liegenschaft

Das Gutachten bezieht sich ausschließlich auf die Gemeinschaftsbereiche des Hauses – nicht auf einzelne Wohnungen. Begutachtet werden alle Bauteile und Anlagen, die allen Eigentümern gemeinsam gehören:

Dach & Dachkonstruktion
Fassade & Außenwände
Stiegenhaus & Fluchtwege
Wasser- & Abwasserleitungen
Elektroanlagen (Gemeinschaft)
Heizungsanlage & Warmwasser
Eingangsbereich & Außentüren
Keller & Nebengebäude
Zustandsprognose

Kurz-, mittel- und langfristige Planung

Das Gutachten gliedert die festgestellten Maßnahmen in drei klare Zeithorizonte. So kann die Eigentümergemeinschaft rechtzeitig planen und notwendige Rücklagen bilden.

Kurzfristig · 0–3 Jahre

Dringend notwendige Instandsetzungen, die unmittelbaren Handlungsbedarf erfordern – z. B. Dachreparaturen, Leitungsschäden oder Sicherheitsmängel.

Mittelfristig · 3–10 Jahre

Planbare Sanierungsmaßnahmen wie Fassadenrenovierung, Fenstererneuerung oder Erneuerung der Heizungsanlage – ideal für die Rücklagenplanung.

Langfristig · 10+ Jahre

Strategische Investitionen in Substanz und Werterhalt – Modernisierungen, energetische Sanierungen oder Erneuerung der Gemeinschaftsanlagen.

Immer in Kombination mit dem Nutzwertgutachten

Das Bauzustandsgutachten nach WEG §37 Abs. 4 wird in der Praxis stets gemeinsam mit einem Nutzwertgutachten benötigt: Das Nutzwertgutachten regelt die Eigentumsanteile, das Bauzustandsgutachten dokumentiert den Gebäudezustand.

Als SSB erstellen wir beide Gutachten aus einer Hand – effizient, aufeinander abgestimmt und zu transparenten Konditionen.

Mehr zum Nutzwertgutachten
Demo-Version

Aufwands-Schätzer Bauzustandsgutachten

Dieser Rechner befindet sich noch in Entwicklung. Konfigurieren Sie Ihr Objekt und erhalten Sie eine erste Orientierung zum Begutachtungsaufwand.

Bauzustandsgutachten Kalkulator

Demo – Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte

1 12 Stockwerke

Geschätzter Aufwand

Arbeitsstunden (Richtwert)

Ortstermine

* Unverbindlicher Demo-Richtwert. Tatsächlicher Aufwand wird individuell nach Objektbesichtigung und Unterlagensichtung ermittelt.

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Gerne erstellen wir das gesetzlich vorgeschriebene Bauzustandsgutachten nach WEG §37 für Ihre Liegenschaft – einzeln oder im Paket mit dem Nutzwertgutachten.