Bauwerksbuch
nach §128a Wiener Bauordnung
Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus Ihres Gebäudes – für Werterhalt, Sicherheit und Rechtssicherheit.
Die digitale Akte Ihres Gebäudes
Das Bauwerksbuch ist eine gesetzlich vorgeschriebene, strukturierte Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Es bündelt alle relevanten Bau-, Genehmigungs- und Prüfunterlagen an einem Ort.
Ziel ist es, Eigentümern, Verwaltern und Behörden jederzeit einen vollständigen Überblick über den baulichen Zustand, prüfpflichtige Bauteile und Wartungsfristen zu geben – und damit Haftungsrisiken zu minimieren und den Werterhalt der Immobilie zu sichern.
Die Pflicht gilt für alle Gebäude in Wien mit einer bebauten Grundfläche von mehr als 50 m² – ausgenommen Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser. Für Neu-, Zu- und Umbauten nach § 60 Abs. 1 lit. a BO muss das Bauwerksbuch bereits zur Fertigstellungsanzeige vorliegen.
§128a Wiener Bauordnung
Die Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer größerer Gebäude zur Führung eines Bauwerksbuchs. Es muss in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden und ist regelmäßig aktuell zu halten.
- Verpflichtend für Gebäude > 50 m² bebauter Grundfläche in Wien
- Erstprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile erforderlich
- Registrierung über die Amtshelferseite der Stadt Wien
- Elektronisch zu führen – Verantwortung bei Eigentümer/Hausverwaltung
- Regelmäßige Aktualisierung nach jeder Prüfung oder baulichen Änderung
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Die Wiener Bauordnung sieht Verwaltungsstrafen bis zu € 50.000 vor. Zusätzlich erhöht sich das Haftungsrisiko für Eigentümer im Schadensfall erheblich – etwa bei Unfällen durch nicht geprüfte Bauteile. Bei Verkauf oder Vermietung muss das Bauwerksbuch dem Erwerber übergeben werden.
Gesetzliche Fristen – wann Sie handeln müssen
Seit
1.7.2024
Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien ist möglich – jetzt ist der ideale Zeitpunkt zu starten.
Frist
31.12.2027
Bauwerksbuch Pflicht für alle Gebäude mit Baujahr vor 1919 (Gründerzeitbauten).
Frist
31.12.2030
Bauwerksbuch Pflicht für alle Gebäude mit Baujahr vor 1945 (Zwischenkriegsbauten).
Für Neubauten und neuere Gebäude gelten ebenfalls Registrierungspflichten – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.
Von der Datenerhebung zum fertigen Bauwerksbuch
Datenerhebung & Unterlagenbeschaffung
Aushub des Bauakts bei der MA 37 (Baupolizei), Zusammenstellung und Digitalisierung aller vorhandenen Bau- und Genehmigungsunterlagen. Wir kümmern uns um fehlende Dokumente.
Objektbegehung & Zustandsbegutachtung
Systematische Begehung des gesamten Gebäudes mit fotografischer Dokumentation. Aufnahme aller allgemeinen Teile und prüfpflichtigen Bauteile sowie Feststellung des aktuellen Bauzustands.
Erstellung & Registrierung
Vollständige Erstellung des Bauwerksbuchs nach §§ 128a/128c BO Wien. Registrierung über die Amtshelferseite der Stadt Wien – es wird nur die Bestätigungsurkunde hochgeladen, nicht das Bauwerksbuch selbst.
Laufende Begutachtungen & Updates
Regelmäßige Vor-Ort-Begehungen zur Aktualisierung des Bauwerksbuchs nach Prüfungen, Sanierungen oder Schadensereignissen. Das Buch bleibt stets aktuell.
Fristenerinnerung & Erinnerungsservice
Wir behalten Ihre Prüf- und Wartungsfristen im Blick und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf – damit Sie keine gesetzliche Frist versäumen.
Was muss im Bauwerksbuch enthalten sein?
Das Bauwerksbuch umfasst alle relevanten Unterlagen und Informationen über das Gebäude – von der ursprünglichen Baugenehmigung bis zum letzten Prüfprotokoll:
Alles rund ums Bauwerksbuch
Gerade bei älteren Wiener Zinshäusern fehlten oft grundlegende Unterlagen über den Bauzustand und Prüfhistorien. Das Bauwerksbuch soll sicherstellen, dass Eigentümer, Verwalter und Behörden jederzeit wissen, in welchem Zustand sich ein Gebäude befindet, welche Prüfungen durchgeführt wurden und wann die nächsten fällig sind. Es erhöht die Sicherheit für Bewohner und minimiert Haftungsrisiken für Eigentümer.
Honorar-Rechner: Bauwerksbuch
Erhalten Sie eine erste Honorar-Orientierung für Ihr Objekt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach Bekanntgabe Ihrer Objektdetails – kostenlos und unverbindlich.
Bauwerksbuch Kalkulator
Unverbindlicher Richtwert · Honorar netto zzgl. 20 % MwSt.
Honorar-Richtwert (netto)
–
zzgl. 20 % MwSt.
Bearbeitungsdauer
–
Unverbindlicher Richtwert. Das tatsächliche Honorar wird individuell nach Objektbesichtigung und Unterlagensichtung vereinbart.
Bauwerksbuch erstellen lassen
Warten Sie nicht bis zur Frist. Wir erstellen Ihr Bauwerksbuch nach §128a Wiener Bauordnung – vollständig, fristgerecht und aus einer Hand.