Unsere Leistungen

Bauwerksbuch
nach §128a Wiener Bauordnung

Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus Ihres Gebäudes – für Werterhalt, Sicherheit und Rechtssicherheit.

Was ist das Bauwerksbuch?

Die digitale Akte Ihres Gebäudes

Das Bauwerksbuch ist eine gesetzlich vorgeschriebene, strukturierte Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Es bündelt alle relevanten Bau-, Genehmigungs- und Prüfunterlagen an einem Ort.

Ziel ist es, Eigentümern, Verwaltern und Behörden jederzeit einen vollständigen Überblick über den baulichen Zustand, prüfpflichtige Bauteile und Wartungsfristen zu geben – und damit Haftungsrisiken zu minimieren und den Werterhalt der Immobilie zu sichern.

Die Pflicht gilt für alle Gebäude in Wien mit einer bebauten Grundfläche von mehr als 50 m² – ausgenommen Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser. Für Neu-, Zu- und Umbauten nach § 60 Abs. 1 lit. a BO muss das Bauwerksbuch bereits zur Fertigstellungsanzeige vorliegen.

Rechtssicherheit für Eigentümer
Minimierung von Haftungsrisiken
Lückenloser Überblick über Prüffristen
Werterhalt der Immobilie
Basis für Sanierungsplanung
Nachweis gegenüber Behörden
Transparenz beim Immobilienverkauf
Pflichterfüllung nach Wiener Bauordnung

§128a Wiener Bauordnung

Die Wiener Bauordnung verpflichtet Eigentümer größerer Gebäude zur Führung eines Bauwerksbuchs. Es muss in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden und ist regelmäßig aktuell zu halten.

  • Verpflichtend für Gebäude > 50 m² bebauter Grundfläche in Wien
  • Erstprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile erforderlich
  • Registrierung über die Amtshelferseite der Stadt Wien
  • Elektronisch zu führen – Verantwortung bei Eigentümer/Hausverwaltung
  • Regelmäßige Aktualisierung nach jeder Prüfung oder baulichen Änderung
Bauwerksbuch anfragen

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Die Wiener Bauordnung sieht Verwaltungsstrafen bis zu € 50.000 vor. Zusätzlich erhöht sich das Haftungsrisiko für Eigentümer im Schadensfall erheblich – etwa bei Unfällen durch nicht geprüfte Bauteile. Bei Verkauf oder Vermietung muss das Bauwerksbuch dem Erwerber übergeben werden.

Handlungsbedarf

Gesetzliche Fristen – wann Sie handeln müssen

Seit

1.7.2024

Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien ist möglich – jetzt ist der ideale Zeitpunkt zu starten.

Frist

31.12.2027

Bauwerksbuch Pflicht für alle Gebäude mit Baujahr vor 1919 (Gründerzeitbauten).

Frist

31.12.2030

Bauwerksbuch Pflicht für alle Gebäude mit Baujahr vor 1945 (Zwischenkriegsbauten).

Für Neubauten und neuere Gebäude gelten ebenfalls Registrierungspflichten – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.

Unser Prozess

Von der Datenerhebung zum fertigen Bauwerksbuch

01

Datenerhebung & Unterlagenbeschaffung

Aushub des Bauakts bei der MA 37 (Baupolizei), Zusammenstellung und Digitalisierung aller vorhandenen Bau- und Genehmigungsunterlagen. Wir kümmern uns um fehlende Dokumente.

02

Objektbegehung & Zustandsbegutachtung

Systematische Begehung des gesamten Gebäudes mit fotografischer Dokumentation. Aufnahme aller allgemeinen Teile und prüfpflichtigen Bauteile sowie Feststellung des aktuellen Bauzustands.

03

Erstellung & Registrierung

Vollständige Erstellung des Bauwerksbuchs nach §§ 128a/128c BO Wien. Registrierung über die Amtshelferseite der Stadt Wien – es wird nur die Bestätigungsurkunde hochgeladen, nicht das Bauwerksbuch selbst.

04

Laufende Begutachtungen & Updates

Regelmäßige Vor-Ort-Begehungen zur Aktualisierung des Bauwerksbuchs nach Prüfungen, Sanierungen oder Schadensereignissen. Das Buch bleibt stets aktuell.

05

Fristenerinnerung & Erinnerungsservice

Wir behalten Ihre Prüf- und Wartungsfristen im Blick und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf – damit Sie keine gesetzliche Frist versäumen.

Dokumentationsumfang

Was muss im Bauwerksbuch enthalten sein?

Das Bauwerksbuch umfasst alle relevanten Unterlagen und Informationen über das Gebäude – von der ursprünglichen Baugenehmigung bis zum letzten Prüfprotokoll:

Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen & Benützungsbewilligungen
Bezeichnung aller prüfpflichtigen Bauteile
Zeitpunkt der Erstprüfung & Prüfintervalle je Bauteil
Anforderungen an die prüfenden Personen
Ergebnisse aller durchgeführten Überprüfungen
Verzeichnis der Baugebrechen & Behebungsplan
Dokumentation von Maßnahmen & Änderungen (§ 118 Abs. 3 BO)
Bestandspläne & Unterlagen (MA 37 Bauakt)
Häufige Fragen

Alles rund ums Bauwerksbuch

Gerade bei älteren Wiener Zinshäusern fehlten oft grundlegende Unterlagen über den Bauzustand und Prüfhistorien. Das Bauwerksbuch soll sicherstellen, dass Eigentümer, Verwalter und Behörden jederzeit wissen, in welchem Zustand sich ein Gebäude befindet, welche Prüfungen durchgeführt wurden und wann die nächsten fällig sind. Es erhöht die Sicherheit für Bewohner und minimiert Haftungsrisiken für Eigentümer.

Kostenorientierung

Honorar-Rechner: Bauwerksbuch

Erhalten Sie eine erste Honorar-Orientierung für Ihr Objekt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach Bekanntgabe Ihrer Objektdetails – kostenlos und unverbindlich.

Bauwerksbuch Kalkulator

Unverbindlicher Richtwert · Honorar netto zzgl. 20 % MwSt.

600 m²
50 m² 5.000 m²

Honorar-Richtwert (netto)

zzgl. 20 % MwSt.

Bearbeitungsdauer

Unverbindlicher Richtwert. Das tatsächliche Honorar wird individuell nach Objektbesichtigung und Unterlagensichtung vereinbart.

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