Unsere Leistungen

Nutzwertgutachten &
Parifizierung

Rechtssichere Festlegung der Nutzwerte zur Begründung von Wohnungseigentum – präzise, normkonform und grundbuchfähig.

Warum ein Nutzwertgutachten?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Rechtssicherheit für alle Eigentümer
Klare, parifizierte Eigentumsverhältnisse
Grundlage für Wohnungseigentumsvertrag & Grundbuch
Exakte Aufteilung von Betriebs- und Erhaltungskosten
Grundbuchfähiges Gutachten gem. § 9 WEG
§ 6-Bescheinigung immer im Nutzwertgutachten enthalten
Berücksichtigung aller Zubehörflächen und KFZ-Plätze
Anerkannt bei Gerichten, Notariaten und Grundbuchgericht

„Ein präzises Nutzwertgutachten ist die zwingende Voraussetzung für rechtssichere Eigentumsverhältnisse. Fehler in der Parifizierung ziehen langfristige rechtliche Konsequenzen nach sich."

SV Ing. Rainer Reichel, allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Nutzwertfeststellung gem. § 9 WEG 2002

Der Nutzwert (§ 2 Abs. 10 WEG) drückt das Verhältnis des Werts eines Objekts zum Wert aller Objekte einer Liegenschaft aus. Ausgangspunkt ist die Nutzfläche in m² – berechnet auf Basis der behördlich genehmigten Pläne (§ 7 WEG) –, die nach gesetzlichen Zu- und Abschlägen (§ 3 WEG) modifiziert wird. Das Ergebnis ist der Miteigentumsanteil (MEA), etwa 254/10.000.

Parifizierung nennt man die Feststellung der Verhältnisse aller Eigentumsanteile zueinander (§ 9 WEG). Beauftragt wird das Gutachten vom Wohnungseigentumsorganisator (Bauträger/Verkäufer) bei erstmaliger Begründung von WE – oder auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft bzw. des betroffenen Eigentümers bei späteren Änderungen. Zusätzlich zum Nutzwertgutachten ist ein § 6-Gutachten erforderlich, das den Bestand der wohnungseigentumstauglichen Objekte feststellt. Beides bildet die Grundlage für den Wohnungseigentumsvertrag.

  • Nutzwertberechnung nach § 2 Abs. 10 WEG 2002
  • Zu- und Abschläge nach § 3 WEG (Lage, Ausstattung, Zubehör)
  • Nutzfläche nach genehmigten Plänen (§ 7 WEG)
  • § 6-Bescheinigung immer inklusive (wohnungseigentumstaugliche Objekte)
  • Vorlage beim Grundbuchgericht und Notariat
Gutachten anfragen
Unser strukturierter Prozess

Von der Befundung zum grundbuchfähigen Gutachten

01

Befundaufnahme

Detaillierte Erfassung aller Räumlichkeiten, Nutzflächen und Zubehörflächen direkt am Objekt. Fotodokumentation und Flächenermittlung nach WEG.

02

Berechnung

Mathematisch präzise Ermittlung der Nutzwerte unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Zu- und Abschläge für Lage, Ausstattung und Zubehör.

03

Erstellung

Ausarbeitung des finalen, parifizierungsfähigen Gutachtens zur Vorlage beim Grundbuchgericht und Notariat. Rechtssicher und normkonform.

Warum SSB?

Präzision, die vor Gericht und Grundbuch hält

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige erstellen wir Nutzwertgutachten gem. § 9 WEG, die sämtlichen rechtlichen Anforderungen genügen. Ob Erstparifizierung, Realteilung, Dachgeschossausbau oder Wohnungszusammenlegung – wir liefern normkonforme Gutachten, die beim Grundbuchgericht, Notariat und im Streitfall vor Gericht Bestand haben.

Anwendungsfälle

Wann wird ein Nutzwertgutachten benötigt?

Erstparifizierung

Zwingende Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum (§ 9 WEG): Ohne rechtsgültiges Nutzwertgutachten ist weder der Wohnungseigentumsvertrag möglich noch die Eintragung der Miteigentumsanteile im Grundbuch.

Realteilung

Erst durch die Parifizierung können einzelne Wohnungen separat verkauft, vererbt oder verschenkt werden. Für jede Realteilung ist ein gültiges Nutzwertgutachten gem. § 9 WEG Grundvoraussetzung.

Bauliche Änderungen

Bei Umbauten, Wohnungszusammenlegungen, Aufteilungen oder Widmungsänderungen sind die Nutzwerte aller Objekte der Liegenschaft neu festzusetzen – alle Miteigentumsanteile ändern sich.

Dachgeschossausbau

Neu geschaffene Einheiten im Dachgeschoss erhalten eigene Nutzwerte. Da sich dadurch die MEA der gesamten Liegenschaft verschieben, ist eine vollständige Neuberechnung nach § 9 WEG erforderlich.

KFZ-Abstellplatz

Ein als Zubehör parifizierter Stellplatz kann nur dann separat verkauft werden, wenn ein eigenes Nutzwertgutachten die wohnungseigentumsrechtliche Selbstständigkeit der Einheit ausweist.

Betriebs- & Stimmrechte

Die Nutzwerte bilden den gesetzlichen Schlüssel für die Aufteilung von Betriebskosten und Instandhaltungskosten sowie für die Stimmgewichtung in der Eigentümergemeinschaft.

Häufig in Kombination mit dem Bauzustandsgutachten

Das Nutzwertgutachten ist bei jeder Begründung von Wohnungseigentum verpflichtend. Zusätzlich schreibt § 37 WEG 2002 vor, dass der Wohnungseigentumsorganisator dem Käufer vor oder mit der Zusage ein Bauzustandsgutachten übergeben muss – jedoch nur dann, wenn die Baubewilligung des Gebäudes zu diesem Zeitpunkt älter als 20 Jahre ist. Das Gutachten darf dabei nicht älter als ein Jahr sein und ist in den Kaufvertrag einzubeziehen.

Wird kein Bauzustandsgutachten in den Kaufvertrag einbezogen, gilt gesetzlich als vereinbart, dass das Haus in den nächsten zehn Jahren keine größeren Erhaltungsarbeiten erfordern wird. Als SSB erstellen wir beide Gutachten aus einer Hand – eine gemeinsame Ortsbegehung spart Zeit und Kosten.

Mehr zum Bauzustandsgutachten
Besonderer Fokus

Korrekte Bewertung von Zubehörflächen

Gartenanteile, Kellerabteile und PKW-Abstellplätze sind eigenständige Zubehörobjekte mit eigenen Nutzwerten – sie beeinflussen den MEA erheblich und erfordern eine rechtskonforme Gewichtung nach § 3 WEG.

Terrassen und Balkone werden anteilig (25–50 % der Fläche) angerechnet. Für Kellerabteile und Souterrainlagen gelten Abschläge bis zu 20 %. Diese Differenzierung ist ein häufig unterschätzter Faktor – fehlerhafte Bewertungen führen zu dauerhaft falschen Kostenaufteilungen.

Gartenanteile
Kellerabteile
PKW-Abstellplätze
Terrassen & Balkone
Gemeinschaftsflächen
Vorbereitung

Benötigte Unterlagen

Für eine zügige und reibungslose Bearbeitung stellen Sie uns bitte folgende Dokumente bereit:

Einreichplan bzw. letzt gültiger Plan

Inklusive aller Schnitte und Ansichten

Aktueller Grundbuchauszug

Nicht älter als 3 Monate

Bestandspläne

Sofern vorhanden, zur Verifizierung

Wohnungseigentumsvertrag

Bei Änderungen an bestehenden Objekten

Kostenorientierung

Honorar-Rechner: Nutzwertgutachten

Erhalten Sie eine erste Honorar-Orientierung für Ihr Objekt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach Bekanntgabe Ihrer Objektdetails – kostenlos und unverbindlich.

Nutzwertgutachten Kalkulator

Unverbindlicher Richtwert · Honorar netto zzgl. 20 % MwSt.

300 m²
50 m² 3.000 m²

Honorar-Richtwert (netto)

zzgl. 20 % MwSt.

Vor-Ort-Termin(e)

Unverbindlicher Richtwert. Das tatsächliche Honorar wird individuell nach Objektbesichtigung und Unterlagensichtung vereinbart.

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